Rz. 372

Muster 51.32: Unfall bei Abbiegevorgang Gegner in ein Grundstück trotz Überholvorgangs durch Mandant

 

Muster 51.32: Unfall bei Abbiegevorgang Gegner in ein Grundstück trotz Überholvorgangs durch Mandant

Zur genannten Unfallzeit befuhr das Fahrzeug des Mandanten die im beigefügten Fragebogen genannte Straße. Voraus fuhr das bei Ihnen versicherte Fahrzeug. Der Fahrer des diesseits beteiligten Fahrzeugs war im Begriff zu überholen, als der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs, ohne dies zuvor zu erkennen zu geben, ohne rechtzeitiges Betätigen der linken Blinklichtanlage und ohne die gebotene doppelte Rückschau zu halten, plötzlich nach links zog, um in ein Grundstück abzubiegen und hierbei das überholende Fahrzeug der Mandantschaft erfasste. Im Wege des Anscheinsbeweises wird ein schuldhafter Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO zu Lasten desjenigen vermutet der im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall in ein Grundstück abgebogen ist (OLG Düsseldorf v. 27.2.2012 – 15 U 15/12, Schaden-Praxis 2012, 392; OLG München v. 11.6.2010 – 10 U 2282/10, NJW-Spezial 2010, 489; OLG Hamburg v. 20.3.2012 – 15 U 15/12, juris). Hinter dem überragenden Fehlverhalten des Fahrers des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs tritt die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs unserer Mandantschaft zurück.

Der Halter des anderen beteiligten Fahrzeugs ist gem. § 7 Abs. 1 StVG verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Höhere Gewalt i.S.v. § 7 Abs. 2 StVG lag nicht vor.

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