Rz. 370

Muster 51.30: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrt rechts vor links

 

Muster 51.30: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrt "rechts vor links"

Zur genannten Unfallzeit befuhr das diesseits beteiligte Fahrzeug die im beigefügten Fragebogen genannte Unfallstelle. Das bei Ihnen versicherte Fahrzeug kam von links. Der Fahrer des Ihrerseits beteiligten Fahrzeugs beachtete nicht die dort geltende Vorfahrtsregelung "rechts vor links". Es kam zum Zusammenstoß. Stoßen zwei Fahrzeuge auf einer Kreuzung bzw. einer Einmündung i.S.d. § 8 StVO zusammen, wird eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen im Wege des Anscheinsbeweises vermutet (BGH NJW 1976, 1317; OLG Hamm v. 16.12.2016 – I-11 U 170/15, juris; OLG Celle v. 20.10.2010 –14 U 47/10, juris). Hinter dem überragenden Fehlverhalten des Fahrers des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs tritt die einfache Betriebsgefahr des Kfz unserer Mandantschaft im vollen Umfang zurück.

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