Rz. 378

Muster 51.37: Haftungsquote beim Leasingfahrzeug

 

Muster 51.37: Haftungsquote beim Leasingfahrzeug

Entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung muss sich unsere Mandantschaft ein etwaiges Verschulden des Fahrers ihres Fahrzeugs nicht entgegenhalten lassen. Es werden Schadensersatzansprüche der Leasinggeberin als Sicherungseigentümer bzgl. des unmittelbaren Fahrzeugschadens geltend gemacht, die nicht Halter des verunfallten Fahrzeugs ist. Die Zurechnung eines etwaigen Fahrerfehlverhaltens ist in diesem Fall nicht möglich (BGH v. 7.12.2010 – VI ZR 288/09, NJW-Spezial 2011, 105; BGH VersR 2007, 1387). Dem unverzüglichen Eingang der geforderten Zahlung sehen wir daher entgegen.

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