Rz. 323
Entschädigung von Nutzungsausfall wird gewährt für die angemessene Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer, wenn der Geschädigte ein Mietfahrzeug nicht in Anspruch nimmt. Dies ist durch die Rechtsprechung seit Jahren anerkannt.[376] Für die Bestimmung der Nutzungsausfallentschädigung gilt die Nutzungsausfalltabelle von Sanden/Danner. Bei 5 Jahre alten Fahrzeugen erfolgt i.d.R. eine Herabstufung um eine Klasse tiefer, ab 10 Jahren um 2 Stufen.[377]
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