Rz. 317

Wertminderung ist der Wertverlust einer beschädigten Sache, also speziell des beschädigten Fahrzeugs. Zu unterscheiden ist zwischen technischem und merkantilem Minderwert. Zur Ermittlung der Wertminderung sind verschiedene Methoden entwickelt worden. Am einfachsten zu handhaben ist das anschauliche Hamburger Modell,[362] welches als Ausgangsbasis folgende Werte vorsieht:

 
Laufleistung Merkantiler Minderwert
Bis zu 20.000 km 30 % der Reparaturkosten
Bis zu 50.000 km 20 % der Reparaturkosten
Bis zu 75.000 km 15 % der Reparaturkosten
Bis zu 100.000 km 10 % der Reparaturkosten
 

Rz. 318

Besondere Bedeutung erfährt derzeit in der Praxis die Marktrelevanz-und Faktorenmethode. Bei dieser handelt es sich um die derzeit aktuellste Methode zur Berechnung des merkantilen Minderwerts, welche in Zusammenarbeit von Sachverständigen und Juristen interdisziplinär entwickelt worden ist und im Rahmen einer ausgewogenen Betrachtung die Vorteile und Gedanken aller anderen Berechnungsmethoden mit erfasst.[363] Sie stellt eine Weiterentwicklung der bislang gängigen Methoden dar, die im Vergleich zu den übrigen Verfahren alle relevanten einzelfallspezifischen Besonderheiten miteinander in Verbindung setzt, um die merkantile Wertänderung des verunfallten Personenkraftwagens nachvollziehbar zu ermitteln, ohne einen entscheidenden Faktor außer Acht zu lassen.

[362] OLG Hamburg VersR 1981, 1186; Übersicht bei Tietgens/Nugel, Verkehrszivilrecht, § 18 Rn 200.
[363] Zu den Vorzügen vgl. AG Essen v. 22.6.2017 – 20 C 140/16, juris nach sachverständiger Beratung.

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