A. Überprüfung eines Verwaltungsakts
Rz. 1
Checkliste
I. Ermächtigungsgrundlage
Ausgehend von einer Ermächtigungsgrundlage, welche die von der Behörde getroffene Maßnahme als Rechtsfolge vorsieht (vgl. § 3 Abs. 1 StVG; § 46 FeV, § 31a StVZO), ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts zu prüfen.
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. | Zuständigkeit der die Verfügung erlassenden Behörde (maßgebend: Spezialregelungen, Regelung i.V.m. jeweiligem Landesorganisationsgesetz):
|
||||||
2. | Form
|
||||||
3. | Verfahren
|
||||||
4. | Beachte:
|
||||||
5. | Rechtsbehelfsbelehrung:
|
||||||
6. | Bekanntgabe des VA, §§ 43, 41 VwVfG:
|
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. | Ermächtigungsgrundlage: Für belastende Maßnahmen bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. hierzu z.B. § 3 Abs. 1 StVG; § 46 FeV, § 31a StVZO) | ||||||||
2. | Untersuchung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage: z.B. Erweisen von "Ungeeignetheit" oder "Nichtbefähigung"; diese Begriffe sind als unbestimmte Rechtsbegriffe ohne Beurteilungsspielraum für die Verwaltung gerichtlich voll überprüfbar. | ||||||||
3. | Überprüfung der Rechtsfolge
|
||||||||
4. | Weitere Rechtmäßigkeitserfordernisse
|
B. Zulässigkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht
Rz. 2
Checkliste
I. | Deutsche Gerichtsbarkeit (§ 173 VwGO i.V.m. §§ 18 ff. GVG) | ||||
II. | Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges (§ 40 Abs. 1 VwGO) | ||||
III. | Statthaftigkeit der Klage: Klagebegehren richtet sich auf
|
||||
IV. | Ordnungsgemäße Klageerhebung | ||||
V. | Richtiger Klagegegner (§§ 78, 47 Abs. 2 S. 2 VwGO) | ||||
VI. | Klagebefugnis:
|
||||
VII. | Durchführung eines Vorverfahrens (§§ 68 ff. VwGO): Ob ein Vorverfahren in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten durchzuführen ist, richtet sich nach der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes. | ||||
VIII. | Klagefrist (§§ 47 Abs. 2 S. 1, 74 VwGO) | ||||
IX. | Fehlen anderweitiger Rechtshängigkeit (§ 17 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 GVG), keine Rechtskraft (§ 121 VwGO) | ||||
X. | Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis |
C. Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO
Rz. 3
Checkliste
I. Zulässigkeit des Antrags
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind:
1. | Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Abs. 1 VwGO) | ||
2. | Statthaftigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO
|
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen