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Checkliste
I. Ermächtigungsgrundlage
Ausgehend von einer Ermächtigungsgrundlage, welche die von der Behörde getroffene Maßnahme als Rechtsfolge vorsieht (vgl. § 3 Abs. 1 StVG; § 46 FeV, § 31a StVZO), ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts zu prüfen.
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. | Zuständigkeit der die Verfügung erlassenden Behörde (maßgebend: Spezialregelungen, Regelung i.V.m. jeweiligem Landesorganisationsgesetz):
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2. | Form
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3. | Verfahren
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4. | Beachte:
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5. | Rechtsbehelfsbelehrung:
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6. | Bekanntgabe des VA, §§ 43, 41 VwVfG:
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III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. | Ermächtigungsgrundlage: Für belastende Maßnahmen bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. hierzu z.B. § 3 Abs. 1 StVG; § 46 FeV, § 31a StVZO) | ||||||||
2. | Untersuchung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage: z.B. Erweisen von "Ungeeignetheit" oder "Nichtbefähigung"; diese Begriffe sind als unbestimmte Rechtsbegriffe ohne Beurteilungsspielraum für die Verwaltung gerichtlich voll überprüfbar. | ||||||||
3. | Überprüfung der Rechtsfolge
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4. | Weitere Rechtmäßigkeitserfordernisse
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