Rz. 107

Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag

 

Muster 5.4: Pflichtteilsverzichtsvertrag

_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)

Anwesend sind Herr Unternehmer U und seine Ehefrau F. Ferner sind seine Kinder S, T1 und T2 erschienen.

Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden

Erbvertrag[216] und Pflichtteilsverzichtsvertrag

I. Erbvertrag

1. Ich, Unternehmer U, geboren am _________________________, setze hiermit meinen Sohn S _________________________, geboren am _________________________, zu meinem alleinigen Erben ein. Ihm ordne ich den gesamten Betriebsvermögensfreibetrag nach § 13a ErbStG zu.

Zum Ersatzerben bestimme ich entgegen jeder anders lautenden gesetzlichen Vermutungs- und Auslegungsregel meine Ehefrau F, ersatzweise meine Töchter T1 und T2 zu gleichen Teilen.

2. Für den Fall, dass ich vor meiner Ehefrau F versterbe, beschwere ich den Alleinerben bzw. die Ersatzerben mit folgendem Vermächtnis:

Der Erbe ist verpflichtet, an meinem im Wege der Erbfolge auf ihn übergangenem Kapitalanteil an der Unternehmer U GmbH & Co. KG mit Sitz in _________________________ nach dem Stand an meinem Todestag meiner Ehefrau F eine typische Unterbeteiligung in gleicher Höhe einzuräumen.

Diese Unterbeteiligung erstreckt sich jedoch nicht auf den Anteil des Erben an den Rücklagen und stillen Reserven des Unternehmens. Ferner erstreckt es sich nicht auf die Forderungen und Verbindlichkeiten des Hauptbeteiligten gegenüber dem Unternehmen. Sie gewährt meiner Ehefrau keine Rechte gegenüber dem Unternehmen oder anderen Unterbeteiligten, sondern nur Rechte gegenüber dem Hauptbeteiligten. Die Unterbeteiligung darf nur mit Zustimmung des Hauptbeteiligten abgetreten oder belastet werden.

Die Gewinnbeteiligung der Unterbeteiligten an dem Anteil des Hauptbeteiligten wird wie folgt geregelt:

_________________________ (Ausführungen zur Gewinnbeteiligung)

Beim Tod meiner Ehefrau F endet die Unterbeteiligung. Die Erben meiner Ehefrau F sind von meinem Sohn S entsprechend der vorgenannten Bestimmungen abzufinden, sofern nicht durch Verfügung von Todes wegen oder durch Rechtsgeschäft unter Lebenden die Abfindung ganz oder teilweise ausgeschlossen wird.

_________________________ (ggf. weitere Ausführungen)

3. Meiner Ehefrau F vermache ich im Wege eines Vermächtnisses mein gesamtes Privatvermögen. Hierunter fällt u.a. mein Grundvermögen in _________________________ sowie

_________________________ (Auflistung)

4. Zu Ersatzvermächtnisnehmern setze ich hiermit meine Kinder S, T1 und T2 zu gleichen Teilen ein. Ersatz-Ersatzvermächtnisnehmer sind jeweils deren Abkömmlinge, unter sich berechtigt entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind, tritt Anwachsung ein.

5. Testamentsvollstreckung

Für meinen Nachlass ordne ich Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich _________________________, ersatzweise soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass abzuwickeln, insbesondere die Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen und zu bestimmen und die notwendigen Handelsregister- und Grundbuchumschreibungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

II. Pflichtteilsverzichte

1. Pflichtteilsverzicht der Ehefrau

Die Ehefrau F verzichtet für sich und ihre Abkömmlinge ohne Bedingungen oder Auflagen auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht gegenüber dem Ehemann Unternehmer U.

2. Annahme des Verzichts

Unternehmer U nimmt den Verzicht hiermit an.

3. Verzicht der Abkömmlinge

Die Abkömmlinge des Unternehmers U

S _________________________, geboren am _________________________,
T1 _________________________, geboren am _________________________,
T2 _________________________, geboren am _________________________,

verzichten hiermit für sich und ihre Abkömmlinge auf ihr jeweiliges Pflichtteilsrecht am Nachlass des Vaters, dem Unternehmer U, und zwar in der Weise, dass bei der Bewertung des Nachlasses zum Zwecke der Berechnung des Pflichtteils, des Ausgleichspflichtteils sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs das Betriebsvermögen der Unternehmer U GmbH & Co. KG mit Sitz in _________________________ sowie das Betriebsvermögen der Verwaltungsgesellschaft Unternehmer U mbH als nicht zum Nachlass gehörend angesehen werden. Das Betriebsvermögen dient somit nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die o.g. Ansprüche.

Zum Betriebsvermögen gehören:

a) gewerbliche Unternehmen;
b) Beteiligungen an gewerblichen Unternehmen, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften, wenn sie mindestens 5 % des Festkapitals betragen oder einen Anspruch auf mindestens 5 % des Gewinns gewähren, insbesondere die dem Unternehmer U gehörende Beteiligung an der Firma Unternehmer U GmbH & Co. KG mit Sitz in _________________________ sowie die Beteiligung an der Komplementär GmbH und deren Tochtergesellschaften;
c) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber einem der unter a) und/oder b) genannten Unternehmen;
d) Vermögenswerte, die einem unter ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge