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Soweit alte Haftpflichtversicherungen bestehen, dürften sie in zweifacher Hinsicht zu überprüfen sein. Sofern die Versicherung nur an die Stelle des Verwaltungsbeiratsmitgliedes tritt, reduziert sich durch die gesetzliche Neuregelung der Haftungsumfang beträchtlich. Dies sollte Anlass sein, entweder über einer Herabsetzung der Prämien oder über eine Ausweitung des Versicherungsschutzes nachzudenken.

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