1. Heilbehandlung

 

Rz. 233

Als Heilbehandlung versteht man jede geeignet erscheinende medizinische Maßnahme auf Heilung, Beseitigung, Besserung oder Linderung unfallbedingter Gesundheitsschädigungen und deren Folgen bzw. die Verhinderung oder Hemmung einer Verschlimmerung des anormalen Körper- oder Geisteszustandes.[179]

Nach § 8 IV AUB 61 sollte die Heilbehandlung in einem Krankenhaus erfolgen. Der Begriff "Krankenhaus" ist in Ziff. 2.4.1 AUB 08/99, § 7 IV AUB 94/88 nicht mehr enthalten. Inhaltlich ist damit keine Änderung verbunden, da bereits bei den AUB 61 solche Institutionen als ausreichend angesehen wurden, welche akute Gesundheitsschäden der VP heilen, bessern oder lindern sollten.[180] Daher kann auch in sog. gemischten Anstalten, die auch Kuren oder Sanatoriumsaufenthalte anbieten, eine vollstationäre Heilbehandlung erfolgen. Entscheidend ist Art und zeitlicher Zusammenhang einer konkreten ärztlichen Maßnahme. So ist eine zeitlich nah am Unfall erfolgte Anschlussheilbehandlung (AHB) meist als Heilbehandlung im Sinne der AUB zu qualifizieren, während eine erst Monate später erfolgte Reha-Maßnahme nicht als solche anzusehen ist.

[179] Bruck/Möller-Leverenz, AUB 2008 Ziff. 2.4 Rn 10 m.w.N.
[180] Grimm, Ziff. 2 Rn 60.

2. Vollstationär

 

Rz. 234

Vollstationär ist eine Heilbehandlung, wenn sich die VP "rund um die Uhr" im Krankenhaus aufgehalten hat, also grundsätzlich mindestens 24 Stunden. Wegen der Besonderheiten beim Aufnahme- und beim Entlassungstag (siehe Rn 239) reicht es aber aus, wenn eine komplette Übernachtung mit mindestens einem Datumswechsel erfolgt ist. Teil-, tages- oder nachtstationäre Behandlungen sind ebenso wie ambulant durchgeführte Operationen nicht vollstationär und lösen keine Leistungspflicht aus. Auch vorstationäre Behandlungen, also kurz vor einer geplanten Krankenhausbehandlung erfolgte Voruntersuchungen, reichen nicht aus.[181]

[181] Bruck/Möller-Leverenz, AUB 2008 Ziff. 2.4 Rn 12 f.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge