Rz. 239
UKT wird für jeden Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung bezahlt. Der Aufnahmetag und der Entlassungstag werden als jeweils ein Tag gerechnet. Der Anspruch besteht für bis zu zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Eine Zahlung von Krankenhaustagegeld kommt daher nur bei unfallbedingten stationären Aufenthalten in Betracht, die in diesen Zwei-Jahres-Zeitraum fallen. Nicht gemeint ist dagegen, dass insgesamt ein Leistungsanspruch für bis zu zwei Jahre stationären Aufenthaltes besteht.
Für Tage der Beurlaubung aus einer vollstationären Heilbehandlung besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.[190]
Hinweis
In manchen Bedingungswerken bzw. Sondervereinbarungen wird der mögliche Bezugszeitraum verlängert, z.B. auf drei Jahre.
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