Rz. 251
Muster 47: Musterbedingung UKT bei ambulanter OP (UKT 2)
Krankenhaus-Tagegeld wird auch für eine unfallbedingte ambulant durchgeführte Operation gezahlt, soweit für diese Operation üblicherweise ein Krankenhausaufenthalt notwendig wäre. Den Nachweis darüber haben Sie als der VN zu führen. Das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld wird in diesen Fällen für drei Tage gezahlt. Ein Anspruch auf ein versichertes Genesungsgeld entsteht hierdurch nicht.
a) Allgemeines
Rz. 252
Durch den medizinischen Fortschritt und Leistungsbeschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen werden immer mehr Operationen ambulant oder tagesstationär durchgeführt. Dieser Entwicklung wird durch die Musterbedingung UKT 2 Rechnung getragen. Eine Kopie des OP-Berichts reicht in der Regel als Nachweis aus. Je nach Verletzungsbild kann dann entschieden werden, ob der Eingriff üblicherweise vollstationär erfolgt. Bei den praxisrelevanten Kreuzbandoperationen wird man das z.B. annehmen können, bei einer schnell durchführbaren Fingeroperation wird der entsprechende Nachweis schwerer zu führen sein.
Rz. 253
Bei einer sog. tagesstationären Aufnahme erhält die VP üblicherweise Gelegenheit in einem dafür zur Verfügung stehenden Bett nach der Operation auszuruhen. Im Ergebnis gleicht dies der Situation bei der ambulanten Operation, weshalb auch bei einer tagesstationär durchgeführten Operation ein Anspruch auf UKT entsprechend der Sonderbedingung besteht.
b) UKT bei ambulanter Operation und Arbeitsunfähigkeit
Rz. 254
Muster 48: Musterbedingung UKT bei Arbeitsunfähigkeit nach ambulante OP (UKT 3)
Wenn die versicherte Person wegen eines Unfalls ambulant operiert wird und deswegen für mindestens 7 Tage, vom Tag der Operation an gerechnet, ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. falls sie nicht berufstätig ist, vollständig in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt ist, wird für 7 Tage das im Vertrag vereinbarte Krankenhaustagegeld (KHT) gezahlt.
Rz. 255
Hier wird die Leistung bei einer Kombination aus ambulanter Operation und anschließender Arbeitsunfähigkeit fällig. Der VN muss sowohl den Nachweis einer Operation, als auch der Arbeitsunfähigkeit erbringen.
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