1. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 40 EUR bis 5.000 EUR)

 

Rz. 10

Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR)

 

Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR)

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt:

Die Berechnung erfolgt nach Durchschnittsgebühren. Soweit die Angelegenheit umfangreich und/oder schwierig wird und/oder von besonderer Bedeutung für Sie ist, können sich diese Kosten erhöhen (max. Verdopplung). Alle Angaben verstehen sich zzgl. Kopier- und Fahrtkosten sowie Abwesenheitsgeldern.

1) Verfahren vor der Bußgeldstelle:

 
110,00 EUR   Grundgebühr (Nr. 5100 VV-RVG)
176,00 EUR   Verfahrensgebühr (Nr. 5103 VV-RVG)
 20,00 EUR   Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV-RVG)
 12,00 EUR   Aktenversendung (§ 107 V OwiG), entfällt bei digitaler Aktenversendung
318,00 EUR   Summe
 60,42 EUR   19 % USt.
378,42 EUR    

Wenn das Verfahren von der Bußgeldstelle eingestellt, der Einspruch zurückgenommen oder der Bußgeldbescheid zurückgenommen und gegen einen neuen Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt wird:

 
318,00 EUR   s.o.
176,00 EUR   Zusatzgebühr (Nr. 5115 VV-RVG)
494,00 EUR    
 93,86 EUR   19 % USt.
587,86 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren

2) Wenn das Verfahren von der Bußgeldstelle an das Amtsgericht abgegeben wird:

 
318,00 EUR   s.o.
176,00 EUR   Verfahrensgebühr (Nr. 5109 VV-RVG)
 20,00 EUR   Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV-RVG)
514,00 EUR    
 97,66 EUR   19 % USt.
611,66 EUR    

a) Wenn das Verfahren vom Amtsgericht ohne Hauptverhandlung eingestellt oder der Einspruch zurückgenommen wird:

 
514,00 EUR   s.o.
176,00 EUR   Zusatzgebühr (Nr. 5115 VV-RVG)
690,00 EUR    
131,10 EUR   19 % USt.
821,10 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren ohne Hauptverhandlungstermin

b) Wenn vor dem Amtsgericht ein Hauptverhandlungstermin stattfindet

 
514,00 EUR   s.o.
280,50 EUR   Terminsgebühr
794,50 EUR    
150,96 EUR   19 % USt.
945,46 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren mit einem Hauptverhandlungstermin

Für jeden weiteren Verhandlungstermin fällt eine weitere Terminsgebühr von 280,50 EUR zzgl. 19 % USt. an. Wenn das Verfahren nach einem oder mehreren Hauptverhandlungsterminen außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt wird, fällt eine Zusatzgebühr von 176 EUR zzgl. 19 % USt. an. Für das Rechtsmittelverfahren fallen weitere Gebühren an.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

2. Erläuterungen

 

Rz. 11

Die Anwaltsgebühren in Bußgeldverfahren werden als sog. Rahmengebühren berechnet. Der Gebührenrahmen ergibt sich aus den Nummern 5100–5200 Vergütungsverzeichnis RVG. Die konkrete Gebührenhöhe innerhalb des Rahmens bestimmt der Rechtsanwalt im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Dabei ist auch das Haftungsrisiko zu berücksichtigen (vgl. § 14 RVG). Grundsätzlich ist vom Mittelwert der einschlägigen Rahmengebühr auszugehen (bspw. AG Bochum v. 17.2.2017 – 67 C 311/16 sehr streitig; die gesamte Thematik wird umfassend bei Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche Owi-Verfahren, Vergütung des Verteidigers im Owi-Verfahren, dargestellt). Die Aktenversendungspauschale unterliegt der Mehrwertsteuer (BGH v. 6.4.2011 – IV ZR 232/08).

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