Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1683 AnwaltFormulare Mandanteninformationen, Sattler, 3. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR)

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt:

Die Berechnung erfolgt nach Durchschnittsgebühren. Soweit die Angelegenheit umfangreich und/oder schwierig wird und/oder von besonderer Bedeutung für Sie ist, können sich diese Kosten erhöhen (max. Verdopplung). Alle Angaben verstehen sich zzgl. Kopier- und Fahrtkosten sowie Abwesenheitsgeldern.

1) Verfahren vor der Bußgeldstelle:

110,00 EUR   Grundgebühr (Nr. 5100 VV-RVG)
176,00 EUR   Verfahrensgebühr (Nr. 5103 VV-RVG)
 20,00 EUR   Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV-RVG)
 12,00 EUR   Aktenversendung (§ 107 V OwiG), entfällt bei digitaler Aktenversendung
318,00 EUR   Summe
 60,42 EUR   19 % USt.
378,42 EUR    

Wenn das Verfahren von der Bußgeldstelle eingestellt, der Einspruch zurückgenommen oder der Bußgeldbescheid zurückgenommen und gegen einen neuen Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt wird:

318,00 EUR   s.o.
176,00 EUR   Zusatzgebühr (Nr. 5115 VV-RVG)
494,00 EUR    
 93,86 EUR   19 % USt.
587,86 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren

2) Wenn das Verfahren von der Bußgeldstelle an das Amtsgericht abgegeben wird:

318,00 EUR   s.o.
176,00 EUR   Verfahrensgebühr (Nr. 5109 VV-RVG)
 20,00 EUR   Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV-RVG)
514,00 EUR    
 97,66 EUR   19 % USt.
611,66 EUR    

a) Wenn das Verfahren vom Amtsgericht ohne Hauptverhandlung eingestellt oder der Einspruch zurückgenommen wird:

514,00 EUR   s.o.
176,00 EUR   Zusatzgebühr (Nr. 5115 VV-RVG)
690,00 EUR    
131,10 EUR   19 % USt.
821,10 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren ohne Hauptverhandlungstermin

b) Wenn vor dem Amtsgericht ein Hauptverhandlungstermin stattfindet

514,00 EUR   s.o.
280,50 EUR   Terminsgebühr
794,50 EUR    
150,96 EUR   19 % USt.
945,46 EUR   Endbetrag Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren mit einem Hauptverhandlungstermin

Für jeden weiteren Verhandlungstermin fällt eine weitere Terminsgebühr von 280,50 EUR zzgl. 19 % USt. an. Wenn das Verfahren nach einem oder mehreren Hauptverhandlungsterminen außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt wird, fällt eine Zusatzgebühr von 176 EUR zzgl. 19 % USt. an. Für das Rechtsmittelverfahren fallen weitere Gebühren an.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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