1. Muster: Schmerzensgeld

 

Rz. 15

Muster 5.9: Schmerzensgeld

 

Muster 5.9: Schmerzensgeld

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

informieren Sie uns bitte, wenn Ihre unfallbedingte Heilbehandlung abgeschlossen ist.

Übersenden Sie uns bitte am Ende Ihrer Heilbehandlung folgende Unterlagen (= Verletzungstagebuch):

tabellarisches Behandlungstagebuch, aus dem Datum sowie Art und Umfang der Verletzungen sowie Art und Umfang der Heil- und Behandlungsmaßnahmen hervorgehen,
tabellarisches Tagebuch bezüglich Behinderungen und Einschränkungen, aus dem Art und Umfang Ihrer verletzungsbedingten Behinderungen und Einschränkungen in Ihrer Lebensführung (bspw. bei Arbeit, Freizeit, Haushaltsführung etc.) in konkreten Zeiträumen hervorgehen,
tabellarisches Schmerztagebuch, aus dem Art, Umfang und Intensität Ihrer verletzungsbedingten Schmerzen in konkreten Zeiträumen hervorgehen,
Kostenbelege für Rezeptgebühren, Zuzahlungen etc.,
tabellarische Aufstellung von Fahrten für Ihre Heilbehandlung unter Angabe von Datum, Zweck der Fahrt, Ziel der Fahrt und der zurückgelegten km.

Die Höhe Ihres Schmerzensgelds richtet sich nach Art und Umfang der Verletzungen sowie nach den Beschwerden und Beeinträchtigungen. Die Versicherung des Schädigers wird in der Regel nach Abschluss Ihrer Heilbehandlung bei Ihren Ärzten Berichte anfordern, aus denen sich Ihre Verletzungen ergeben. Da in den Arztberichten jedoch keine Informationen zu Ihren Beschwerden und Beeinträchtigungen enthalten sind, sind wir hierbei auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Je detaillierter Sie hierzu Angaben machen, desto besser können wir ein Schmerzensgeld für Sie durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

2. Erläuterungen

 

Rz. 16

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist in erster Linie dessen Ausgleichsfunktion zu berücksichtigen. Dabei kommt es auf die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung an. Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychische Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der stationären und der ambulanten Heilbehandlungen, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Höhe des Dauerschadens bestimmt werden.[5] Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden.[6]

Um die persönlichen Einschränkungen des Mandanten zu dokumentieren, sollte er gebeten werden, diese tabellarisch zeitnah zu dokumentieren. Dies ist zwar mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden, kann aber bei Schmerzensgeldverhandlungen der eigenen Position Nachdruck verleihen. In einem möglichen Prozess muss hierzu ohnehin umfassend vorgetragen werden, was erfahrungsgemäß mit zeitlichem Abstand schwieriger wird.

Die konkrete Schmerzensgeldberechnung kann anhand von Tabellen vorgenommen werden, bspw. Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge.

Fahrtkosten, die im Rahmen der Heilbehandlung anfallen, können häufig zusätzlich zur allgemeinen Auslagenpauschale geltend gemacht werden.

Die Tagebücher dienen außerdem der Dokumentation des Ausfalls bei der Haushaltsführung.

[5] Brandenburgisches OLG v. 23.7.2009 – 12 U 29/09; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, Rn 274 ff.
[6] BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249.

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