Rz. 39

Muster 5.20: Standkosten

 

Muster 5.20: Standkosten

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

aufgrund der gesetzlichen Schadensminderungspflicht müssen Sie die kostenpflichtige Standzeit Ihres Fahrzeugs (bspw. bei einem Abschleppunternehmer, Werkstatt etc.) möglichst kurz halten. Andernfalls kann die gegnerische Haftpflichtversicherung die Erstattung der Standkosten, die über den erforderlichen Zeitraum hinausgehen, verweigern. Sie müssten dann diese Kosten insoweit selbst tragen. Soweit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung noch keine Kostenübernahmebescheinigung vorliegt, sollten Sie das Fahrzeug auf eigene Kosten auslösen, damit bei Reparatur oder Verwertung keine Verzögerungen auftreten.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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