Rz. 405

Die Verjährung des Rückforderungsanspruchs einer Haftpflichtversicherung infolge der Bedienung einer zu hohen Haftungsquote beginnt nicht erst mit zutreffender Bewertung der Rechtslage.[354]

[354] LG Hannover v. 14.3.2017 – 72 O 3/16 – jurisPR-VerkR 16/2017 Anm. 2 (Anm. Prelinger).

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