Rz. 794

Die Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses.

Nach der Vorbemerkung 3.2.2. Nr. 1a) VV RVG sind die in diesem Unterabschnitt geregelten Gebühren in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge