Rz. 74

Umstritten ist der VKV-Anspruch des nicht verheirateten Elternteils.[98] § 1615l Abs. 3 Satz 1 BGB verweist zum einen auf die §§ 1601 ff. BGB.[99] Zum anderen spricht auch die vom BGH im Grundsatz angewandte Gleichbehandlung mit kinderbetreuenden Ehegatten dafür.[100] Insoweit sollte ein Anspruch der nicht verheirateten Mutter auf einen Verfahrenskostenvorschuss zwecks Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l BGB zu rechtfertigen sein.[101]

[98] Vgl. dazu Roßmann, FuR 2012, 168, 169.
[99] Bejahend OLG München FamRZ 2002, 1219 = OLGR 2002, 67; ähnlich offenbar auch Caspary, NJW 2005, 2577, 2578.
[101] A.A. SBW/Schwonberg, FamFG, § 246 Rn 27.

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