Rz. 74
Umstritten ist der VKV-Anspruch des nicht verheirateten Elternteils.[98] § 1615l Abs. 3 Satz 1 BGB verweist zum einen auf die §§ 1601 ff. BGB.[99] Zum anderen spricht auch die vom BGH im Grundsatz angewandte Gleichbehandlung mit kinderbetreuenden Ehegatten dafür.[100] Insoweit sollte ein Anspruch der nicht verheirateten Mutter auf einen Verfahrenskostenvorschuss zwecks Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615l BGB zu rechtfertigen sein.[101]
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