Rz. 365
Der sachliche Mindestumfang in der Haftpflichtversicherung ergibt sich aus den §§ 2 bis 4 KfzPflVV. Die nähere Ausgestaltung des Versicherungsschutzes erfolgt in A.1 AKB 2008.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen