Rz. 365

Der sachliche Mindestumfang in der Haftpflichtversicherung ergibt sich aus den §§ 2 bis 4 KfzPflVV. Die nähere Ausgestaltung des Versicherungsschutzes erfolgt in A.1 AKB 2008.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge