Von der Versicherung kann die Haftung nur ausgeschlossen werden
1. |
für Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden; |
Ab 17.04.2024:
4. |
für Ersatzansprüche aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn
|
5. |
für Ersatzansprüche wegen Vermögensschäden durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen; |
6. |
für Ersatzansprüche wegen Schäden durch Kernenergie. |
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