Rz. 274
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden versichert, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild verursacht worden sind.
Rz. 275
Haarwild (im Gegensatz zum Federwild) im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz sind folgende Tiere: Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund.
Rz. 276
Es besteht somit kein Versicherungsschutz bei Zusammenstoß mit anderen jagdbaren Tieren wie Elchen, Waschbären und Rentieren.[399]
Rz. 277
Zwischen dem Zusammenstoß mit Haarwild und dem Fahrzeugschaden muss ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen, für den der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist.[400]
Rz. 278
Der Zusammenstoß mit auf der Fahrbahn liegendem Haarwild ist versichert, wenn das Tier unmittelbar vorher von einem Fahrzeug angefahren und getötet worden ist.[401] Nicht versichert ist das Erfassen von Haarwild bei einem Schleudervorgang aus anderen Gründen, z.B. Eisglätte.[402]
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