Rz. 39

Der Unternehmer wird in Art. 2082 c.c. legaldefiniert. Danach ist Unternehmer, wer beruflich eine organisierte wirtschaftliche Tätigkeit zum Zwecke der Produktion oder des Handels mit Gütern und Dienstleistungen ausübt.[23]

 

Rz. 40

In Art. 55 ff. TUIR werden die Tätigkeiten aufgelistet, in denen der Steuerpflichtige Einkünfte aus Unternehmertätigkeit erzielt. Hierzu zählen neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Dienstleistungen, die in unternehmerischer Form organisiert sind, sowie gewisse Einkünfte aus einer landwirtschaftlichen Tätigkeit. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird an dieser Stelle von einer detaillierten Auflistung der Einkunftsarten, welche zu den Einkünften aus Unternehmertätigkeit zählen, verzichtet.

[23] Patti, Italienisches Zivilgesetzbuch = Codice Civile.

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