Rz. 23
Zu den wichtigsten indirekten Steuern in Italien gehören:
▪ | die Mehrwertsteuer (IVA – Imposta sul valore aggiunto) von 4, 5, 10 und 22 % |
▪ | die Registersteuer (Imposta di registro), die bei einer Übertragung von beweglichen und unbeweglichen Gütern erhoben wird |
▪ | die Stempelsteuer (Imposta di bollo) bei Beantragung, Herstellung oder Vorlage von Dokumenten |
▪ | die Erbschafts- und Schenkungsteuer (Imposta sulle successioni e sulle donazioni) bei Übertragung von Vermögen oder anderen Rechten von Todes wegen oder durch Schenkung |
▪ | die Kataster- und Hypothekensteuer (Imposta catastale e ipotecaria) bei Katastereintragungen und förmlichen Urkunden bei Übertragung von Immobilien. |
Rz. 24
Indirekte Steuern sind vom Steuerpflichtigen zu zahlen, sofern ein gesetzlich normierter Tatbestand, wie z.B. die Übertragung oder der Verbrauch des Eigentums, erfüllt ist. Dabei können Steuerschuldner und Steuerzahler verschieden sein.
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