Rz. 23

Zu den wichtigsten indirekten Steuern in Italien gehören:

die Mehrwertsteuer (IVA – Imposta sul valore aggiunto) von 4, 5, 10 und 22 %
die Registersteuer (Imposta di registro), die bei einer Übertragung von beweglichen und unbeweglichen Gütern erhoben wird
die Stempelsteuer (Imposta di bollo) bei Beantragung, Herstellung oder Vorlage von Dokumenten
die Erbschafts- und Schenkungsteuer (Imposta sulle successioni e sulle donazioni) bei Übertragung von Vermögen oder anderen Rechten von Todes wegen oder durch Schenkung
die Kataster- und Hypothekensteuer (Imposta catastale e ipotecaria) bei Katastereintragungen und förmlichen Urkunden bei Übertragung von Immobilien.
 

Rz. 24

Indirekte Steuern sind vom Steuerpflichtigen zu zahlen, sofern ein gesetzlich normierter Tatbestand, wie z.B. die Übertragung oder der Verbrauch des Eigentums, erfüllt ist. Dabei können Steuerschuldner und Steuerzahler verschieden sein.

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