Rz. 54

Das italienische Einkommensteuerrecht sieht eine progressive Besteuerung vor. Je nach Einkommenshöhe wird das Einkommen mit einem variablen Steuersatz besteuert.[33]

Bis 2021 galten gemäß Art. 11 TUIR folgende Steuersätze:

 
1 bei einem Einkommen von 0–15.000 EUR: 23 %
2. bei einem Einkommen von 15.001–28.000 EUR: 27 %
3. bei einem Einkommen von 28.001–50.000 EUR: 38 %
4. bei einem Einkommen von 50.001–75.000 EUR: 41 %
5. bei einem Einkommen von über 75.000 EUR: 43 %
 

Rz. 55

Art. 11 TUIR wurde durch das Haushaltsgesetz 2022 dahingehend geändert, dass nur noch vier Steuersätze zur Anwendung kommen. Neben einem steuerfreien Sockelbetrag, der je nach Einkunftsart variiert, gelten ab dem Jahr 2022 folgende Steuersätze:

 
1. bei einem Einkommen von 0–15.000 EUR: 23 %
2. bei einem Einkommen von 15.001–28.000 EUR: 25 %
3. bei einem Einkommen von 28.001–50.000 EUR: 35 %
4. bei einem Einkommen über 50.000 EUR: 43 %
 

Rz. 56

Dazu kommen regionale Zuschlagssätze zur Anwendung. Bemessungsgrundlage ist die Netto-Einkommensteuer. Die regionalen Einkommensteuerzuschläge variieren im Jahr 2022 zwischen 1,23 und 3,33 %.[34] Daneben können Gemeinden einen kommunalen Aufschlag auf die Einkommensteuer festsetzen. Auch hier ist die Bemessungsgrundlage die Netto-Einkommensteuer. Der Zuschlag darf den Satz von 0,8 % nicht überschreiten.[35] Eine Ausnahme besteht für die Stadt Rom, für die seit 2011 eine Obergrenze von 0,9 % gilt. Es versteht sich von selbst, dass diese Zuschläge nur dann geschuldet sind, wenn der Steuerpflichtige auch die Einkommensteuer schuldet.

 

Rz. 57

Auch wenn die Steuersätze auf den ersten Blick höher sind als die Steuersätze in Deutschland, so muss dabei berücksichtigt werden, dass in Italien jeder Einwohner ein in Art. 32 der italienischen Verfassung geschütztes Recht auf Zugang zum Gesundheitssystem hat. Die Nutzung des Gesundheitssystems ist kostenlos. Krankenkassenbeiträge kennt das staatliche Gesundheitssystem in Italien nicht.

[33] Amatucci, Principi e nozioni di diritto tributario, S. 217 ff.
[35] Istituzione di una addizionale comunale all’IRPEF. Decreto Legislativo vom 28.9.1998, Nr. 360.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge