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Die Versicherer haben ihren Leistungsumfang unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich verpflichten sich die Versicherer, den Versichertenfahrer so zu entschädigen, wie wenn sie einen Schaden eines Dritten regulieren müssten. Einige Versicherer zahlen kein Schmerzensgeld, andere machen die Zahlung von Schmerzensgeld von einem Krankenhausaufenthalt abhängig. Das Leistungsangebot von acht Versicherern wird in der Anlage abgedruckt.

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