Rz. 13

Digital und analog lässt sich grob mit verbal und nonverbal übersetzen. Gedeutet wird in Kommunikationssituationen nicht nur das, was der andere sagt, sondern ebenso, wie er es sagt bzw. wie er sich körpersprachlich verhält.

 

Rz. 14

Eine Abwendung kann als Ablehnung oder als Zeichen der Eile gedeutet werden, ein Näherkommen als Zuwendung oder als Angriff. Ein Lächeln zum Beispiel drückt nur ungefähr den zugrundeliegenden Gefühlszustand aus (ist also analog). Ein Lächeln kann bedeuten: Sympathie, Sicherheit, Verächtlichkeit, Zufriedenheit etc.

Wird der Gefühlszustand dagegen in Sprache ausgedrückt (digital) mit dem Satz "Ich freue mich!", so ist die parallel ablaufende, analoge Kommunikation (lächeln) eindeutig als zufriedenes Lächeln zu verstehen.[16]

 

Rz. 15

Es ist wichtig, auf die Stimmigkeit zwischen digitaler und analoger Kommunikation zu achten. Der Anwalt hat sich selbst zu überprüfen, ob bei ihm/ihr digitale und analoge Botschaften übereinstimmen. Ratsuchende merken sehr schnell, wenn sie ihr Gegenüber mit Worten bestärkt und zugleich nonverbal durch den Gesichtsausdruck Desinteresse oder Missbilligung ausdrückt. Bei Wiederholungen solcher paradoxen Situationen wird der Ratsuchende die Paradoxie in der Regel mit

Widerstand (z.B. Infragestellen der Beziehung oder der Legitimität der Komplementärrolle),
Rückzug (z.B. Leistungszurückhaltung oder innere Kündigung) oder gar
Abbrechen der Kommunikation (z.B. Wegbleiben, Wechsel, Aufkündigung des Vertrages)

lösen.

[16] Rosner, S. 30.

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