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Nur messbare Ziele sind kontrollierbar. Es können Termine für Zwischenüberprüfungen zur Zielerreichung vereinbart werden. Ebenfalls sind die erwarteten Kosten eine messbare Größe für die Zielerreichung. Dies gilt auch für qualitative Maßstäbe in der Zielerreichung, z.B. "Die Erbengemeinschaft soll bis zum genannten Termin auseinandergesetzt werden und der Familienfrieden soll idealerweise gewahrt werden."

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