Rz. 108
▪ | Zuständigkeit: Familiengericht (§§ 23a Abs. 1, 23b GVG) |
▪ | Rubrum: Beteiligte Eheleute |
▪ | Antrag: |
(…) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung aufzugeben, an die Antragstellerin einen zum 3. eines jeden Monats im Voraus fälligen Gesamtunterhalt
in Höhe von (…) EUR (davon (…) EUR Altersvorsorgeunterhalt) zu zahlen.
(Alt.:) bestehend aus
Rentenvorsorgeunterhalt in Höhe von | (…) EUR |
Elementarunterhalt in Höhe von | (…) EUR |
zusammen folglich | (…) EUR |
zu zahlen.
▪ | Begründung:
|
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