Rz. 184

Muster 5.12: Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen

 

Muster 5.12: Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen

An das Amtsgericht – Familiengericht –

In dem Verfahren

der Frau _________________________

– Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

Herrn _________________________

– Antragsgegner –

wegen Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 214 FamFG, § 1 GewSchG

bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin.

Wir stellen den Antrag,

im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 1 Abs. 1 GewSchG i.V.m. § 214 FamFG – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – anzuordnen

dem Antragsgegner wird verboten, die Antragstellerin zu belästigen, zu beschimpfen, ihr Gewalt anzudrohen, insbesondere

die Wohnung der Antragstellerin zu betreten
sich im Umkreis von 100 Meter der Wohnung der Antragstellerin aufzuhalten
die Antragstellerin zu Hause oder am Arbeitsplatz anzurufen, sich weder bei ihr zu Hause noch am Arbeitsplatz in Form von Telefax, SMS oder E-Mail in Verbindung zu setzen
sie am Arbeitsplatz aufzusuchen oder vor dem Gebäude ihrer Arbeitsstelle auf sie zu warten
hinter der Antragstellerin herzufahren oder in ihrer Freizeit an Orten, die sie aufsucht, zu begegnen
dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die oben ausgesprochenen Verpflichtungen ein der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gesetztes Ordnungsgeld in Höhe von mindestens 10.000 EUR angedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt
anzuordnen, dass die Vollziehung der einstweiligen Anordnung vor ihrer Zustellung an den Antragsgegner zulässig ist, des Weiteren die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung und Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung vor der Zustellung an den Antragsgegner anzuordnen
die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen.

Begründung

Die Beteiligten sind Eheleute. Sie leben seit _________________________ Monaten getrennt. Die Antragstellerin ist mit dem gemeinsamen Kind der Parteien, welches in ihrem Haushalt lebt, in der ehelichen Wohnung geblieben.

Im Zusammenhang mit der Trennung wurde der Antragstellerin im Hinblick auf die Drohung des Antragsgegners, mit dem Kind an einen anderen Ort zu ziehen, durch Beschluss des Familiengerichts das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrechtes für das gemeinsame Kind übertragen.

Nachdem die Antragstellerin seit nunmehr 4 Wochen einen neuen Partner hat, ist das Verhalten des Antragsgegners nicht mehr zu ertragen. Der Antragsgegner belästigt die Antragstellerin in ihrer Wohnumgebung permanent, beschimpft sie, er droht ihr mit körperlicher Gewalt. So klingelte der Antragsgegner bei der Antragstellerin und verschaffte sich, als diese öffnete, mit Gewalt gegen den Willen der Antragstellerin Zutritt. In der Wohnung traf er auf den neuen Partner der Antragstellerin, würgte diesen, schlug auf ihn ein und versetzte der Antragstellerin eine Ohrfeige. Seither terrorisiert der Antragsgegner die Antragstellerin am Telefon, ruft im Abstand von 5 bis 10 Minuten immer wieder an, beschimpft die Antragstellerin auf ihrem Anrufbeantworter und droht ihr, wenn sie nicht endlich abhebe, werde er zu anderen Mitteln greifen, die das Abheben eines Telefonhörers künftig überflüssig machten.

Trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Hausverbotes erschien der Antragsgegner an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen im Zeitraum vom _________________________ bis zum _________________________, jeweils in der Zeit von _________________________ Uhr bis _________________________ Uhr vor der Wohnung.

Glaubhaftmachung:

eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin,

Vorlage des Einschreibens der Antragstellerin an den Antragsgegner vom _________________________ nebst Rückschein.

Der Antragsgegner hämmerte im Erdgeschoss an die Rollläden, schrie herum und bezeichnete die Antragstellerin als "Metze, Hure". Er verlangte die sofortige Herausgabe des gemeinsamen Kindes. Durch das Geschrei und die Beschimpfungen wurde die Nachbarschaft wach. Zwei Nachbarn wurden Zeugen dieses Geschehens.

Neben den vorstehend genannten Beschimpfungen teilte der Antragsgegner der Antragstellerin außerdem mit, dass er nun zum "Kampf" bereit sei, sie – die Antragstellerin – sei ein "Arschloch" und werde "verrecken".

Glaubhaftmachung:

eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin,
eidesstattliche Versicherung ihres Partners, Herrn _________________________,
eidesstattliche Versicherung des Nachbarn _________________________.

Der Antragsgegner wurde mit Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aufgefordert, die Antragstellerin in ihrem Wohn- und Lebensumfeld nicht weiter zu beschimpfen, zu belästigen und zu bedrohen oder tätlich zu werden. Ihm wurde für den Fall weiterer Belästigungen angedroht, den Weg des Erlasses einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung beschreiten zu wollen.

Glaubhaftmachung:

Vorlage dieses Schreibens in Ablichtung.

Nach Zugang di...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge