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Jeder medizinisch noch so vorgebildete Rechtsanwalt bedarf der ärztlichen Beratung: Der klinische Alltag sieht häufig sehr viel differenzierter aus, als es sich der Patient und sein Rechtsanwalt als medizinische Laien vorstellen können. Der Einsatz eines medizinischen Beraters verhindert die ausschließlich lehrbuchmäßige Aufarbeitung des Sachverhalts. Nur so lässt sich in der Regel forensisch Bedeutendes von Unbedeutendem trennen. Die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens kann hierdurch maßgeblich bestimmt werden.

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