Rz. 68

Wegen der hohen Verkehrsgängigkeit von Wertpapieren sollte stets die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes erwogen werden. Ein Verfügungsgrund kann sich beispielsweise daraus ergeben, dass der Vorerbe die Hinterlegung bzw. Eintragung eines Sperrvermerks verweigert hat und Anhaltspunkte für einen bevorstehenden Verkauf der Wertpapiere bestehen.

 

Rz. 69

Zuständig für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das Gericht der Hauptsache, in dringenden Fällen auch das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, §§ 937, 943, 942 ZPO.

 

Rz. 70

Bei der Antragsformulierung ist zweierlei zu beachten: Zum einen steht dem Vorerben nach §§ 2116, 2117 BGB ein Wahlrecht zu, er kann die Wertpapiere entweder hinterlegen oder sie in Namenspapiere mit einem Sperrvermerk umschreiben lassen. Zum anderen ist der Sperrvermerk auf die Hauptforderung zu beschränken, da die Nutzungen der Erbschaft dem Vorerben zustehen.

Der folgende Antrag des Nacherben auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Verpflichtung des Vorerben, zum Nachlass gehörende Wertpapiere zu hinterlegen, trägt den beiden soeben aufgezeigten Gesichtspunkten Rechnung.

Muster 5.6: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren

 

Muster 5.6: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren

Dem Antragsgegner wird geboten, die zum Nachlass des am _________________________ verstorbenen Herrn _________________________ gehörenden 2.500 Inhaberaktien der X-AG sowie die Schuldverschreibungen der Y-Bank, Wertpapier-Kennnummer: _________________________, Nennwert: _________________________ EUR, zu hinterlegen oder diese nach seiner Wahl auf seinen Namen mit der Bestimmung umschreiben zu lassen, dass er über die Hauptforderung nur mit Zustimmung des Nacherben verfügen kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge