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Der 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2014 hat sich im Arbeitskreis II mit dem "Problemfeld Schmerzensgeld" befasst. Sehr kontrovers wurde über die bisherige in Deutschland übliche Schmerzensgeldbemessungspraxis diskutiert im Unterschied zu derjenigen in anderen europäischen Ländern. Ein weiteres Diskussionsfeld war die bisherige Bemessungspraxis anhand bereits rechtskräftig entschiedener Schmerzensgeldbeträge durch Gerichte im Unterschied zu einem tagessatzbasierten Bemessungsmodell, wie demjenigen, welches von Schah Sedi/Schah Sedi und Schwintowski vorgestellt worden ist. Selbst wenn der Arbeitskreis empfiehlt, grundsätzlich bei dem bisherigen Bemessungssystem zu bleiben, sollte nicht versäumt werden, andere Lösungsansätze in Betracht zu ziehen. Hierbei war es Herr Richter Wellner am BGH, der das tagessatzbasierte Bemessungssystem von Schah Sedi/Schah Sedi und Schwintowski ausdrücklich als eine mögliche Option verstanden wissen wollte.

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