Rz. 29

Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht und/oder zu einem Landesverfassungsgericht?

Anhörungsrüge

vorab innerhalb der 2- bzw. 1-Wochen-Frist bei dem Fachgericht erhoben

Zulässigkeit

berechtigter Grundrechtsträger, Partei- und Prozessfähigkeit, ggf. Vertretungsbefugnis
Behauptung einer Grundrechtsverletzung
Frist eingehalten: Fristbeginn angeben und glaubhaft machen
Rechtsweg erschöpft
Anhörungsrüge durchgeführt und sonst alle prozessualen Möglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren ausgeschöpft (Subsidiaritätsgrundsatz)
Rechtsschutzinteresse
Sachverhalt, Verfahrensgang, tragende Gründe der Fachgerichte, Anhörungsrüge und verfassungsrechtliche Begründung vollständig und schlüssig formuliert, Grundrechtsverletzung benannt und substantiiert, dabei Auseinandersetzung mit der fachgerichtlichen Rspr. und vor allem ggf. den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichte der Länder
angegriffene (Fach-)Gerichtsentscheidung(en) ggf. einschl. Beschluss über die Anhörungsrüge und alle sonst relevanten Unterlagen vollständig in Kopie beigefügt und in den tragenden Ausführungen in die Verfassungsbeschwerdebegründung einbezogen (Zitate) – keine Pauschalverweise auf Anlagen
Vollmacht gem. § 22 Abs. 2 BVerfGG beigefügt

Annahmevoraussetzungen gem. § 93a BVerfGG dargelegt

Stichworte: grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, ernsthafte Zweifel bei der Beantwortung der verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen, Grundrechtsverletzung hat besonderes Gewicht, schwerer Nachteil bzw. betrifft Beschwerdeführer in existenzieller Weise

Begründetheit

spezifisches Verfassungsrecht
konkrete Grundrechtsverletzung

Ggf. einstweilige Anordnung gem. § 32 BVerfGG

Sachdienlicher Vortrag für die Folgenbeurteilung und -abwägung bei Ergehen bzw. Nicht-Ergehen der einstweiligen Anordnung

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge