Rz. 44

Muster 47.2: Lizenzvertrag

 

Muster 47.2: Lizenzvertrag

Präambel

(Variante 1: Einfache Lizenz)

A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dieser Fotoserie einschließlich der dazu gehörenden Texte zum Abdruck in einem Kalender für das Jahr _____ erwerben. A ist bereit, B eine einfache, inhaltlich begrenzte Lizenz für die Vervielfältigung und den Vertrieb ihrer Fotos in der Form eines Kalenders in Printform zu erteilen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Ausnahme der hier getroffenen Vereinbarungen alle Rechte bei A verbleiben. A ist insbesondere berechtigt, selbst Kalender herzustellen und zu vertreiben, sowie Dritten derartige Lizenzen zu erteilen.

Bei der Vermarktung des Kalenders werden A und B eng zusammenarbeiten. Für die Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich A, keine von der Thematik her vergleichbaren Fotografien für Wettbewerbsprodukte, gleich ob off- oder online, zu verwenden.

(Variante 2: Ausschließliche Lizenz)

A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dieser Fotoserie zur eigenen umfassenden und exklusiven Verwertung erwerben.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass B jede bekannte Vervielfältigungs- und Verwertungsmöglichkeit eingeräumt werden soll. Dies gilt insbesondere für die Verwertung der Fotoserie in einem anderen Medium (Film, Fernsehen, CD-ROM).

Bei der Vermarktung der Fotoserie werden A und B eng zusammenarbeiten. A wird insbesondere keine Fotografien veröffentlichen, die von Motiv und Gestaltungsart der vorgenannten ähneln.

§ 1 Lizenz

(Variante 1: Einfache Lizenz)

Vertragsgegenstand ist die von A erstellte Fotoserie, wie in der Anlage 1 zu diesem Vertrag wiedergegeben. A erklärt, dass sie zur uneingeschränkten Rechtsübertragung berechtigt ist.

B erhält eine einfache und nicht übertragbare Befugnis, die Fotoserie in der Form eines Kalenders für das Jahr _____ in einer Stückzahl von 10 000 Printexemplare zu vervielfältigen und zu verbreiten. Ausstattung, Deckblatt, Auslieferungstermin und Ladenpreis werden von B bestimmt. Die Rechte des A, weiteren Personen eine einfache oder ausschließliche Lizenz zu erteilen, bleiben hiervon unberührt.

(Variante 2: Ausschließliche Lizenz)

Vertragsgegenstand ist die von A erstellte, aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag ersichtliche Fotoserie. A erklärt, dass sie zur uneingeschränkten Rechtsübertragung berechtigt ist.

A überträgt B das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung dieser Fotoserie in jeglicher Form und in jeglichem Umfang, wobei B dieselbe Rechtsposition wie A selbst erhalten soll. B wird gestattet, Unterlizenzen zu erteilen sowie das ihm eingeräumte Recht auf Dritte zu übertragen. Eine Zustimmung von A ist hierfür nicht erforderlich. Die Rechtseinräumung umfasst auch unbekannte Nutzungsarten.

§ 2 Honorar

A erhält ein Honorar von 10 % vom Nettoverkaufspreis. Nettoverkaufspreis ist der Ladenpreis des Kalenders abzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abrechnungen werden vierteljährlich erteilt. B verpflichtet sich, einen von A beauftragten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) zur Überprüfung der Abrechnungen Einsicht in Bücher und Unterlagen zu gewähren.

(Oder:)

Die aus der Wahrnehmung der in § 1 eingeräumten Rechte werden zwischen den Vertragsparteien auf hälftiger Basis geteilt. Abrechnungen werden vierteljährlich erteilt. B verpflichtet sich, einen von A beauftragten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Sachverständigen) zur Überprüfung der Abrechnungen Einsicht in die Bücher und Unterlagen zu gewähren. Die hieraus anfallenden Kosten werden von A übernommen.

(Oder:)

Für die durch diesen Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte zahlt B einen einmaligen Betrag von _____ EUR. Dieser Betrag ist am _____ fällig.

Sofern A mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich auf das Honorar gezahlt.

Besprechungs- und Freiexemplare sind nicht honorarpflichtig.

Sollte es zwischen den Parteien zu einer Auseinandersetzung über die Angemessenheit der Vergütung kommen, werden sie eine Schlichtungsstelle anrufen.

§ 3 Ablieferung

A verpflichtet sich, die Bilderserie in reproduktionsfähiger Form bis zum _____ B zu übergeben. Wird die Bilderserie nicht rechtzeitig abgegeben, so setzt B eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem Fristablauf ist B berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. B ist im Falle des Rücktritts zur unverzüglichen Rückgabe der Originale verpflichtet.

(Zusätzlich bei Verträgen über Schriftwerke:)

A verpflichtet sich, ohne zusätzliche Vergütung Korrekturen bis zur Druckreife zu lesen. Soweit die Korrekturen 10 % der Satzkosten übersteigen, ist B berechtigt, sie A in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht für Korrekturen, die A nicht zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat A insbesondere die Änderungen, die aufgrund eines fortentwickel...

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