Rz. 76

Bei der Bewertung der Einnahme von Cannabis für die Fahreignung steht das jeweilige Konsummuster im Vordergrund. Es kommen in Betracht

die regelmäßige Einnahme von Cannabis (Nr. 9.2.2),
die gelegentliche Einnahme von Cannabis (Nr. 9.2.1) und
die einmalige Einnahme von Cannabis als sog. Probierkonsum.

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