Rz. 28
▪ | Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss des Betriebsführungsvertrages zwischen den Vertretungsorganen der Eigentümer-Gesellschaft und der betriebsführenden Gesellschaft | ||||||
▪ | Frühzeitige Beteiligung etwaiger Aufsichtsräte/Beiräte der beteiligten Gesellschaften | ||||||
▪ | Abschluss des Betriebsführungsvertrages durch die Vertretungsorgane der beteiligten Gesellschaften, ggf. unter Zustimmungsvorbehalt
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▪ | Einholung der etwa erforderlichen Zustimmungen der Kontrollorgane (Aufsichtsräte/Beiräte) der beteiligten Gesellschaften | ||||||
▪ | Etwa erforderlicher Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung der Eigentümergesellschaft | ||||||
▪ | Etwa erforderlicher Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung der betriebsführenden Gesellschaft | ||||||
▪ | Etwa erforderliche Anmeldung eines Vollbetriebsführungsvertrages i.S.v. § 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG zum Handelsregister | ||||||
▪ | Etwaige Eintragung des Vollbetriebsführungsvertrages im Handelsregister der Eigentümer-Gesellschaft | ||||||
▪ | Wirksamwerden des Vollbetriebsführungsvertrages mit seiner Eintragung im Handelsregister der Eigentümer-Gesellschaft |
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