Rz. 28

Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss des Betriebsführungsvertrages zwischen den Vertretungsorganen der Eigentümer-Gesellschaft und der betriebsführenden Gesellschaft
Frühzeitige Beteiligung etwaiger Aufsichtsräte/Beiräte der beteiligten Gesellschaften

Abschluss des Betriebsführungsvertrages durch die Vertretungsorgane der beteiligten Gesellschaften, ggf. unter Zustimmungsvorbehalt

Beachtung etwaiger Wirksamkeitsvorbehalte nach den Satzungen/Gesellschaftsverträgen der beteiligten Gesellschaften
Beachtung etwaiger Zustimmungserfordernisse der Kontrollgremien (Aufsichtsräte/Beiräte)
Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung entsprechend § 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG bei Übertragung der Führung des gesamten "Betriebs des Unternehmens"[82]
Einholung der etwa erforderlichen Zustimmungen der Kontrollorgane (Aufsichtsräte/Beiräte) der beteiligten Gesellschaften
Etwa erforderlicher Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung der Eigentümergesellschaft
Etwa erforderlicher Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung der betriebsführenden Gesellschaft
Etwa erforderliche Anmeldung eines Vollbetriebsführungsvertrages i.S.v. § 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG zum Handelsregister
Etwaige Eintragung des Vollbetriebsführungsvertrages im Handelsregister der Eigentümer-Gesellschaft
Wirksamwerden des Vollbetriebsführungsvertrages mit seiner Eintragung im Handelsregister der Eigentümer-Gesellschaft
[82] Da hier das Muster eines Teilbetriebsführungsvertrages dargestellt wird, kann auf eine Wiedergabe verzichtet werden; die entsprechenden Muster können dem nachfolgenden Beispielsfall eines Betriebspachtvertrages i.S.v. § 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG aber entnommen werden.

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