Rz. 10

Muster 45.2: Vertraulichkeitsvereinbarung

 

Muster 45.2: Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung

Zwischen

_____

– nachstehend X genannt –

und

_____

– nachstehend Firma genannt –

X, eine Tochtergesellschaft der _____ ("Gesellschaft") und die Firma sind in Geschäftsbeziehungen zueinander getreten. Soweit in diesem Zusammenhang X der Firma und die Firma der X Informationen in Bezug auf _____ irgendwelcher Art oder Beschaffenheit zur Verfügung stellen, vereinbaren die Parteien das Folgende:

1.

X und die Firma verpflichten sich, die jeweils von der anderen Partei erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Der Begriff "Information" ist grundsätzlich weit zu fassen und umfasst hierbei jegliches Anschauungsmaterial wie Unterlagen, Schriftstücke, Aufzeichnungen, Notizen, Dokumente und Kassetten etc. Hierbei verpflichten sich X und die Firma, die jeweils von der anderen Partei erhaltenen Informationen mit der Sorgfalt zu behandeln, die sie in eigenen Angelegenheiten anwenden.

Vertrauliche Informationen können hierbei auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden, wenn diese

a) in irgendeiner Weise als vertraulich oder gesetzlich geschützt erkennbar bezeichnet werden oder
b) wenn innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich zum Ausdruck gebracht wird, dass die Informationen als vertraulich behandelt werden sollen.
2. Der Begriff "Information" beinhaltet jedoch nicht solche Informationen, die öffentlich bekannt sind. Öffentlich bekannt sind hierbei solche Informationen, die ohne die vereinbarte Vertraulichkeit der jeweils anderen Partei schon zugänglich waren. Der Begriff "Informationen" umfasst weiterhin nicht solche Informationen, die die jeweilige Partei sich selbst erschlossen hat, vorausgesetzt, dass dies durch schriftliche Aufzeichnungen dieser Partei oder auf sonstige Weise belegt wird und keine in dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten unterlaufen werden.
3.

Die Partei, die vertrauliche Informationen erhalten hat, wird die unbefugte Benutzung, Bekanntgabe, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Informationen unterlassen und hierbei Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten anwenden. Sie verpflichtet sich, diese Informationen gegenüber Dritten weder selbst noch durch andere Personen zu vervielfältigen, zu verbreiten, bekannt zu geben oder diese für andere Zwecke zu nutzen; es sei denn, es wird die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei eingeholt.

Die überlassenen Informationen oder Teile hiervon können nur an solche Angestellte oder Bevollmächtigte (im Folgenden "Vertreter") weitergegeben werden, die zu dem betreffenden Tätigkeitsbereich gehören und von der Vertraulichkeit der gegebenen Informationen unterrichtet wurden. Die Parteien erklären ausdrücklich, für jegliche schuldhafte Verletzung durch ihre Vertreter einzustehen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich die verletzende Partei unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges der anderen Partei einen Betrag von 5.000 EUR zu zahlen.

4. Innerhalb von zehn (10) Tagen nach Aufforderung der anderen Partei wird die eine Partei, die die Informationen erhalten hat, alle Originale und Kopien dieser Partei zurücksenden.
5. X und die Firma stimmen überein, dass jede Partei sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen sich mit der Entwicklung der Produkte beschäftigen, die in Konkurrenz zu denen der anderen Partei stehen können. Daher erklären sich die Parteien einverstanden, diese Vereinbarung nicht dahin gehend auszulegen, dass es einer Partei verboten sein soll, sich mit der Forschung, Entwicklung, Marketing, Verkauf oder Lizenzierung eines Produktes zu beschäftigen, welches unabhängig von den vertraulichen Informationen der anderen Partei hergestellt oder vertrieben worden ist. Beide Parteien erklären sich dahin gehend einverstanden, dass die Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben, in dem geistigen Eigentum dieser Partei stehen und verbleiben.
6. Eine Haftung von X hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit der gegebenen Informationen wird ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für die Gesellschaft sowie deren Tochtergesellschaften und der mit diesen verbundenen Unternehmen.
7. X steht das Recht zu, auch mit anderen Interessenten an der Gesellschaft in Kontakt zu treten sowie diesen Informationen zu übersenden.
8. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung verjähren innerhalb von drei Jahren.
9. Sollte eine der Bestimmungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle eine Regelung treffen, die der unwirksamen oder nichtigen Regelung wirtschaftlich entspricht oder ihr möglichst nahe kommt.
 
_____ (Ort/Datum) _____ Firma
_____ (Ort/Datum) _____ X

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