Rz. 7

Ein Regelfall liegt nur dann vor, wenn sich der Vorsatz auch auf den "bedeutenden" Schaden bezieht, so dass bei objektiv in dieser Höhe nicht erkennbarem Schaden ein Regelfall nicht vorliegt (LG Stuttgart NZV 1993, 412; KG NZV 2012, 497; LG Heilbronn DAR 2017, 648).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge