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Der Verkäufer ist an einer dinglichen Übertragung erst bei Zahlung des gesamten Kaufpreises interessiert. Der Käufer möchte den dinglichen Übergang möglichst sofort. Ergebnis der Kaufvertragsverhandlungen ist häufig ein Kompromiss: Übergang des Eigentums nach Zahlung der ersten Kaufpreisrate. Erfolgt die dingliche Übertragung vor vollständiger Kaufpreiszahlung, so wird der Verkäufer in aller Regel auf eine Sicherung der Kaufpreiszahlung im Wege der Bankbürgschaft oder der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem Treuhänder drängen.

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