Rz. 2

Denkbar ist hier zunächst eine Vollstreckungsmaßnahme nach zuvor erlassener Grundverfügung. Danach kann der VA, der auf Vornahme einer Handlung gerichtet ist (hier: ein auf Wegfahren des Fahrzeugs gerichteter VA), mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf gegen ihn keine aufschiebende Wirkung hat.

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