Rz. 1533

Außerdem kann eine Betriebsvereinbarung auch angefochten werden aufgrund Irrtums, Täuschung oder Drohung. Wegen des Normcharakters der Vereinbarung wirkt eine solche Anfechtung ebenso wie die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur ex nunc (hierzu Fitting, § 77 Rn 152).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge