Rz. 17

Wird gegen einen Strafbefehl nur insoweit Einspruch eingelegt, als dieser die Höhe der Tagessätze betrifft, kann das Gericht mit Zustimmung des Beschuldigten über die Höhe der festgesetzten Geldstrafe im schriftlichen Verfahren entscheiden. Auch für diesen Fall erhält der Verteidiger, wenn er an dieser Verfahrensweise mitgewirkt hat, die zusätzliche Gebühr, weil anderenfalls eine Hauptverhandlung anberaumt werden müsste.

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