Rz. 59

Während Speditionsverträge auch einzelne Aufträge zum Gegenstand haben können, sind Logistikverträge durch eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit geprägt. Für den Spediteur als Logistiker zieht die Verwirklichung von Logistikprojekten häufig hohe Investitionen (z.B. Bau einer Lagerhalle) nach sich, die sich bei kurzen Vertragslaufzeiten nicht rechnen und zu Finanzierungsproblemen führen. Abhilfe kann hier – bei kurzer Vertragslaufzeit – eine Regelung über die Übernahme projektspezifischer Investitionen nach Vertragsende schaffen oder es ist eine langfristige Laufzeit des Vertrags (s.o. Vergütung) vorzusehen.

Anders als bei einer bloßen Austauschbeziehung, wo Leistung gegen Bezahlung erfolgt, treten bei langfristigen Vertragslaufzeiten weitere Erfordernisse hinzu, die im Vertrag eine Regelung erfahren sollten, z.B. zu den Themenbereichen

Kostenentwicklung
Vertragsanpassung bei objektiv unvorhersehbaren Ereignissen
Anpassung an geänderte betriebliche Verhältnisse beim Auftraggeber, wie die Zu- und Abnahme des Güteraufkommens, Produktänderungen
Erstellung zusätzlicher Angebote oder Sonderprojekte
Mengen und Mengengerüste, Bedarfsänderungen.

Diese Punkte sollten nicht vernachlässigt werden, da der Anwalt z.B. überlegen muss, wie die Krise eines Vertragspartners nicht auch zur Krise des anderen Vertragspartners wird.[69]

[69] Pokrant/Gran, S. 236, Rn 930 und S. 259, Rn 1055.

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