Rz. 414

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle machte Herr A einen leicht alkoholisierten Eindruck auf die Polizisten. Eine um 4.49 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 0,89 Promille im Mittelwert und 0,51 mg/L Benzoylecgonin.

Das Amtsgericht verurteilte daraufhin Herrn A wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe, es ordnete den Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von drei Monaten an.

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