Rz. 122

Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[37] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu unterschiedlichem Gebührenrecht kommen.

 

Beispiel 63: Terminsvertretung

Der Hauptbevollmächtigte hatte im Dezember 2020 auftragsgemäß Klage eingereicht. Im Januar 2021 wird der Terminsvertreter beauftragt, den Termin vor dem auswärtigen Gericht wahrzunehmen. Der Streitwert beträgt 8.000,00 EUR. Es kommt dann im Februar 2021 zur mündlichen Verhandlung.

Der Hauptbevollmächtigte rechnet gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nach den alten Gebührenbeträgen ab, da ihm der Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist.

 
I. Prozessbevollmächtigter (altes Recht)    
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV   592,80 EUR
  (Wert: 8.000,00 EUR)    
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 612,80 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   116,43 EUR
Gesamt   729,23 EUR

Der Terminsvertreter rechnet dagegen bereits nach den neuen Gebührenbeträgen ab, da ihm der Auftrag erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.

 
II. Terminsvertreter (neues Recht)    
1. 0,65-Verfahrensgebühr, Nrn. 3401, 3100 VV   326,30 EUR
  (Wert: 8.000,00 EUR)    
2. 1,2-Terminsgebühr, Nrn. 3402, 3104 VV   602,40 EUR
  (Wert: 8.000,00 EUR)    
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 948,70 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   180,25 EUR
  Gesamt   1.128,95 EUR
 

Rz. 123

Denkbar ist auch der umgekehrte Fall, dass der Terminsvertreter vor dem Hauptbevollmächtigten beauftragt wird. Dann würde der Hauptbevollmächtigte nach neuem Recht abrechnen, der Terminsvertreter dagegen noch nach altem Recht.

[37] OLG Nürnberg JurBüro 1977, 346; LG Berlin JurBüro 1987, 1827.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge