Rz. 328

Die Aussöhnungsgebühr kann unter den gleichen Voraussetzungen wie zuvor beschrieben auch der im Wege der VKH beigeordnete Rechtsanwalt verdienen. Nicht notwendig ist die ausdrückliche Beiordnung für die Aussöhnung.[246] Allerdings muss die Gebühr auslösende Tätigkeit zwischen Bewilligung der VKH und Verkündung des Endurteils (nunmehr Beschluss) liegen.[247] Möglich ist auch, dass die Aussöhnungsgebühr in Lebenspartnerschaftssachen anfällt, S. 2 der Anmerkung zu Nr. 1001 VV RVG.

[246] OLG Bamberg JurBüro 1985, 233.
[247] OLG Hamm JurBüro 1967, 913.

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