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Gerade bei Selbstständigen macht es manchmal Sinn, das zuständige Finanzamt bereits vor Zahlung der Abfindungs- oder Schadensumme mit einzubeziehen und die bedeutsamen Fragen mit diesem vorab zu klären und abzustimmen. Das Problem der "Steuerschraube" kann dann u.U. durch Vereinbarung eines Einmal-Steuerbetrages vermieden werden.

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