Rz. 65

Folgende Voraussetzungen werden an den Anspruch gestellt:

Anspruchsteller ist ein Unternehmer, der einen Bauvertrag i.S.d. § 650a Abs. 1 BGB abschließt Anspruchsgegner ist Besteller (werkvertragliche Beziehung zwischen Unternehmer und Besteller); Besteller braucht nicht Grundstückseigentümer zu sein
Besteller darf kein öffentlicher Auftraggeber sein, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist, oder ein Verbraucher, der einen Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) oder einen Bauträgervertag (§ 650u BGB) abschließt
Absicherung für noch zu erbringende (künftige, d.h. erst noch zu verdienende) sowie bereits erbrachte Bauleistungen; Abnahme der Bauleistung und Fälligkeit der Vergütung sind nicht erforderlich
Anspruchsteller fordert Besteller zur Sicherheitsleistung binnen angemessener Frist auf
Keine Reduzierung des Sicherungsanspruchs durch Mängel

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