Rz. 219

Das SDM sieht die Schutzbedarfskategorie "normal" als "Auffangkategorie", in die alle personenbezogenen Daten einzustufen sind, die nicht einer der anderen beiden Schutzstufen zugeordnet werden können. Konkret heißt es:[290]

Zitat

"Da jede Verarbeitung personenbezogener Daten einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person darstellt, kann der Schutzbedarf gemäß SDM niemals niedriger als "normal" sein. Deshalb ist grundsätzlich davon auszugehen, dass jedes personenbezogene Verfahren mindestens normalen Schutzbedarf aufweist. Weniger schutzbedürftig können folgerichtig nur Verarbeitungen mit nichtpersonenbezogenen Daten sein."

 

Rz. 220

Der Autor dieses Werkes hegt – vor allem mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH – Zweifel an dieser Einstufung und hält es für sinnvoll, neben den drei Schutzstufen des SDM eine gesonderte Schutzklasse für personenbezogene Daten aus "öffentlichen Quellen" schaffen.[291]

[290] Ebenda, S. 37.
[291] Näher hierzu unten, Rdn 208 ff.

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